Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1960Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1960,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen und österreichischen Inhaber von Offizial- und Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften, betreffend Einreise, Aufenthalt und Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich oder Brasilien, befreien.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058757
alte Dokumentnummer
N4196034347L