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Anl. 1

Fassungen
ab 21.07.1960 — BGBl. Nr. 189/1960 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute21.07.1960 BGBl. Nr. 189/1960 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1960,

Typ

Vertrag – El Salvador

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

21.07.1960BGBl. Nr. 189/1960

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

MEXICO

Zl. 1100-A/60

Mexico, am 21. Juni 1960.

Exzellenz!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung von dem Bestreben geleitet, den Reiseverkehr zwischen Österreich und El Salvador zu erleichtern, bereit ist, mit der Regierung der Republik El Salvador ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges gemäß den nachfolgenden Bestimmungen abzuschließen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 6)

Falls die Regierung der Republik El Salvador mit dem Vorstehenden einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die analoge Antwortnote Eurer Exzellenz als Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen angesehen wird.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Rudolf Baumann m. p.

Österreichischer Gesandter

in El Salvador

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Don Alfredo Ortic Mancia

Außenminister der Republik El Salvador

San Salvador

(Übersetzung)

MINISTERIUM

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

REPUBLIK EL SALVADOR, C. A.

ABTEILUNG DES DIPLOMATISCHEN

DIENSTES

A-855-D-2907

San Salvador, am 21. Juni 1960.

Herr Gesandter!

Ich beehre mich, den Erhalt der Note Eurer Exzellenz Zl. 1100-A/60 vom 21. Juni l. J. zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik El Salvador mit Vorstehendem einverstanden ist und daher die vorliegende und die Note Zl. 1100-A/60 vom 21. Juni 1960 Eurer Exzellenz als ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen ansieht.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Alfredo Ortiz Mancia m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Rudolf Baumann

a. o. Gesandter und bev. Minister

der Republik Österreich

Mexico, D. F.

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2014

Gesetzesnummer

10005264

Dokumentnummer

NOR12058766

Alte Dokumentnummer

N4196034356L