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Anl. 1

Fassungen
ab 01.10.1960 — BGBl. Nr. 216/1960 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.10.1960 BGBl. Nr. 216/1960 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Bolivien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1960,

Typ

Vertrag – Bolivien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1960BGBl. Nr. 216/1960

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

ÖSTERREICHISCHE GESANDTSCHAFT

IN BOLIVIEN

La Paz, am 3. August 1960

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen mit Bolivien möglichst zu fördern, und in der Absicht, den gegenseitigen Touristenverkehr zwischen den beiden Ländern zu vergrößern, bereit ist, mit der bolivianischen Regierung ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung von Sichtvermerken in Reisepässen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen abzuschließen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 8)

Falls die bolivianische Regierung mit den vorstehenden Bestimmungen einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz mit dem gleichen Wortlaut als Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner ausgezeichneten und besonderen Hochachtung zu erneuern.

Dr. Paul Zedtwitz m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Carlos Morales Guillen

Minister für Auswärtige Beziehungen und Kultus

La Paz

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE

BEZIEHUNGEN UND KULTUS

BOLIVIEN

La Paz, am 3. August 1960

Herr Minister!

Ich beehre mich, den Erhalt der Note Eurer Exzellenz von heute zu bestätigen und Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung von Bolivien, von dem Wunsche geleitet, ihre Beziehungen mit Österreich enger zu gestalten und den Touristenverkehr zwischen beiden Ländern zu vergrößern, bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung von Sichtvermerken in Reisepässen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen abzuschließen:

Anmerkung, Es folgt der Text der Note.)

Diese Note, welche die Antwort auf die genannte Note Eurer Exzellenz von heute darstellt, bildet zusammen mit dieser den Abschluß des Abkommens.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner ausgezeichneten und besonderen Hochachtung zu erneuern.

Dr. Carlos Morales Guillen m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Paul Zedtwitz

a. o. Gesandter und bev. Minister

der Republik Österreich

La Paz

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2014

Gesetzesnummer

10005266

Dokumentnummer

NOR12058781

Alte Dokumentnummer

N4196034371L