Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 254/1965Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1965,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt am 1. August 1965 in Kraft.
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer dreimonatigen Frist aufkündigen.
Falls die tunesische Regierung bereit ist, ein Abkommen auf Grund der obigen Bestimmungen zu schließen, so wird diese Note und die analog an die österreichische Botschaft gerichtete Note der tunesischen Botschaft als ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen gelten, das zu dem in diesem Artikel vorgesehenen Datum in Kraft treten wird.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058925
Alte Dokumentnummer
N4196534439L