Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 365/1965Bundesgesetzblatt Nr. 365 aus 1965,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
(1)Absatz eins,Die Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten über den Aufenthalt von Ausländern bleiben durch dieses Abkommen unberührt.
(2)Absatz 2,Ebenso bleibt das Recht der Vertragsstaaten, Staatsbürger des anderen Vertragsstaates aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder wegen Gefährdung anderer öffentlicher Interessen zurück- oder auszuweisen, unberührt.
Dokumentnummer
NOR12058985
Alte Dokumentnummer
N4196534529L