Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1967Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1967,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
21.05.1967
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Unterzeichnungsdatum
21.04.1967
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 176/1967
Sprachen
Bulgarisch, Deutsch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9 Absatz 2 am 21. Mai 1967 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien sind, in dem Wunsche, den Reiseverkehr zwischen Österreich und Bulgarien zu erleichtern und damit die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern, über folgendes übereingekommen:
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Bulgariens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 235/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Bulgariens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 235 aus 2013,).
Anmerkung
Der Notenwechsel der Novelle BGBl. III Nr. 141/2001 wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021
Dokumentnummer
NOR11005387
Alte Dokumentnummer
N4196713592T