Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1967Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1967,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Bulgariens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 235/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Bulgariens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 235 aus 2013,).
Text
Artikel 8
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomatenpaßinhaber zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien vom 12. Juli 1965 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2013
Dokumentnummer
NOR12059066
Alte Dokumentnummer
N4196734547L