Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 21.10.1967 — BGBl. Nr. 332/1967 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute21.10.1967 BGBl. Nr. 332/1967 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1967,

Typ

Vertrag – Brasilien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.10.1967BGBl. Nr. 332/1967

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

Österreichische und brasilianische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerkfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten. Die Aufenthaltsberechtigung kann gemäß den geltenden Gesetzen von den zuständigen Behörden verlängert werden.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014

Gesetzesnummer

10005304

Dokumentnummer

NOR12059072

Alte Dokumentnummer

N4196734554L