Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Militärische Munitionslager
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 197/1967 aufgehoben durch BGBl. Nr. 736/1995Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 736 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Im engeren Gefährdungsbereich sind
die Errichtung von Baulichkeiten oder Anlagen jeder Art – ausgenommen die im letzten Satz des § 4 Abs. 1 genannten militärischen Baulichkeiten oder Anlagen –die Errichtung von Baulichkeiten oder Anlagen jeder Art – ausgenommen die im letzten Satz des Paragraph 4, Absatz eins, genannten militärischen Baulichkeiten oder Anlagen –
das Verbrennen von Gegenständen mit erheblicher Entwicklung von Flammen oder Flugfeuer sowie das Absengen von Bodenflächen
verboten.
(2)Absatz 2,Die Neuherstellung von unter die Erde verlegten Kanal-, Wasserleitungs-, Gasleitungs-, Erdölleitungs-, Soleleitungs-, Fernmelde- und elektrischen Anlagen im engeren Gefährdungsbereich bedarf der Bewilligung der zuständigen Behörde. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch die Errichtung, Erhaltung und Benützung dieser Anlagen nach Möglichkeit eine Gefährdung von Menschen oder Sachen ausgeschlossen ist oder eine solche Gefährdung durch Bedingungen oder Auflagen vermieden werden kann.
(3)Absatz 3,Im engeren Gefährdungsbereich bedürfen Veränderungen bestehender Anlagen jeder Art, die nicht militärischen Zwecken dienen, der Bewilligung der zuständigen Behörde. Die Bewilligung ist unter den im Abs. 2 genannten Voraussetzungen zu erteilen.Im engeren Gefährdungsbereich bedürfen Veränderungen bestehender Anlagen jeder Art, die nicht militärischen Zwecken dienen, der Bewilligung der zuständigen Behörde. Die Bewilligung ist unter den im Absatz 2, genannten Voraussetzungen zu erteilen.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 265/1972
Schlagworte
Kanalanlage, Wasserleitungsanlage, Gasleitungsanlage, Erdölleitungsanlage, Soleleitungsanlage, Fernmeldeanlage
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2023
Dokumentnummer
NOR12059017
Alte Dokumentnummer
N4196711369A