Rechtstracker.at

§ 6

Fassungen
01.07.1967 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 197/1967 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 601.07.196731.12.1995 BGBl. Nr. 197/1967 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 736/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Militärische Munitionslager

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 736 aus 1995,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.07.1967BGBl. Nr. 197/1967

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 736/1995

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Militärische Munitionslager haben hinsichtlich ihrer Beschaffenheit den jeweiligen militärischen Erfordernissen sowie jenen Bedingungen zu entsprechen, durch die Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder eine Zerstörung oder Beschädigung von Sachen nach Möglichkeit vermieden werden. Die näheren Bestimmungen sind vom Bundesministerium für Landesverteidigung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik in Wissenschaft und Praxis durch Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung hat insbesondere Vorschriften über
    1. Litera a
      die Lage, die räumliche Verteilung und die Bauart der einzelnen Objekte,
    2. Litera b
      die Beschaffenheit der Lagerräume,
    3. Litera c
      die Beschaffenheit von Verkehrsflächen sowie von Kanal-, Wasserleitungs-, Heizungs-, Blitzschutz- und elektrischen Anlagen innerhalb des militärischen Munitionslagers,
    4. Litera d
      besondere Einrichtungen hinsichtlich Brandschutz und Erste Hilfe
    zu enthalten.
  2. Absatz 2,In der nach Absatz eins, zu erlassenden Verordnung ist unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen dieses Absatzes auch die Art der Lagerung der im Paragraph eins, Absatz 2, angeführten Gegenstände und Stoffe zu regeln.

Schlagworte

Kanalanlage, Wasserleitungsanlage, Heizungsanlage, Blitzschutzanlage

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2023

Gesetzesnummer

10005306

Dokumentnummer

NOR12059013

Alte Dokumentnummer

N4196711365A

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/197/P6/NOR12059013