Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Brennstoffe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 383/1967 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß Paragraph 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).außer Kraft vergleiche Paragraph 73, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,).
Text
§ 4. Zur monatlichen Meldung sind über Aufforderung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie als Oberster Bergbehörde alle natürlichen und juristischen Personen im Bundesgebiet verpflichtet, die Brennstoffe fördern, veredeln, künstlich erzeugen, unmittelbar aus dem Ausland beziehen oder monatlich mehr als 500 t oder 300.000 Nm3 Brennstoffe verteilen, zur halbjährlichen Meldung alle Großverbraucher von Brennstoffen. Als Großverbraucher gelten natürliche oder juristische Personen im Bundesgebiet, die jährlich insgesamt mehr als 600 t oder 1 Million Nm3 Brennstoffe verbrauchen. Paragraph 4, Zur monatlichen Meldung sind über Aufforderung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie als Oberster Bergbehörde alle natürlichen und juristischen Personen im Bundesgebiet verpflichtet, die Brennstoffe fördern, veredeln, künstlich erzeugen, unmittelbar aus dem Ausland beziehen oder monatlich mehr als 500 t oder 300.000 Nm3 Brennstoffe verteilen, zur halbjährlichen Meldung alle Großverbraucher von Brennstoffen. Als Großverbraucher gelten natürliche oder juristische Personen im Bundesgebiet, die jährlich insgesamt mehr als 600 t oder 1 Million Nm3 Brennstoffe verbrauchen.
Dokumentnummer
NOR12059042
Alte Dokumentnummer
N4196718241S