Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1968Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1968,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Die zuständigen Behörden eines jeden Vertragsstaates sind berechtigt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise in ihr Land bzw. die Durchreise durch ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Dokumentnummer
NOR12059303
Alte Dokumentnummer
N4196834640L