Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Abschaffung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 108/1968 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 57/2003Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2003,
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
QUITO
Zl. 82-A/68
Quito, am 7. Feber 1968
Herr Minister!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, mit der Regierung der Republik Ecuador ein Abkommen über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges folgenden Inhaltes abzuschließen:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)
Falls die Regierung von Ecuador diesem Wortlaut zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden sollen, welches dreißig Tage nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Mayr-Harting m. p.
Außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter
Seiner Exzellenz
Dr. Julio Prado Vallejo
Minister für Auswärtige Beziehungen
Quito
(Übersetzung)
MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
BEZIEHUNGEN
QUITO
Zl. 5 DCR-C.
Quito, am 7. Feber 1968
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang der liebenswürdigen Note Eurer Exzellenz Zl. 82-A/68 vom 7. dieses Monats zu bestätigen, mit welcher Sie im Namen und Auftrag der Österreichischen Bundesregierung, meiner Regierung den Abschluß eines Abkommens zur Abschaffung der Sichtvermerkspflicht zwischen den Republiken Ecuador und Österreich vorschlagen.
Von der Absicht geleitet, die Annäherung unserer Völker und Regierungen zu fördern, beehre ich mich dem Abschluß des erwähnten Abkommens, entsprechend dem Text der Note Eurer Exzellenz, zuzustimmen, welcher wie folgt lautet:
(Anm.: Es folgt der Text der Note.)Anmerkung, Es folgt der Text der Note.)
Hiermit und entsprechend der im Punkt 2 meiner Note formulierten Absicht werden die erwähnte Note und diese Antwortnote ein Abkommen zur Abschaffung der Sichtvermerkspflicht zwischen den Regierungen Ecuadors und Österreichs bilden, welches, gemäß der Bestimmung im vorletzten Abschnitt Ihrer liebenswürdigen Note, dreißig Tage nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eure Exzellenz neuerlich meiner
ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Julio Prado Vallejo m. p.
Minister für Auswärtige Beziehungen
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Anton Mayr-Harting
Außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter
Quito