Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
30.03.1968 bis 31.05.2003 — BGBl. Nr. 108/1968 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 130.03.196831.05.2003 BGBl. Nr. 108/1968 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 57/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Abschaffung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2003,

Typ

Vertrag – Ecuador

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

30.03.1968BGBl. Nr. 108/1968

Außerkrafttretensdatum

31.05.2003aufgehoben durch BGBl. III Nr. 57/2003

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

QUITO

Zl. 82-A/68

Quito, am 7. Feber 1968

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, mit der Regierung der Republik Ecuador ein Abkommen über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges folgenden Inhaltes abzuschließen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)

Falls die Regierung von Ecuador diesem Wortlaut zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden sollen, welches dreißig Tage nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Mayr-Harting m. p.

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter

Seiner Exzellenz

Dr. Julio Prado Vallejo

Minister für Auswärtige Beziehungen

Quito

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE

       BEZIEHUNGEN

          QUITO

Zl. 5               DCR-C.

                                            Quito, am 7. Feber 1968

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang der liebenswürdigen Note Eurer Exzellenz Zl. 82-A/68 vom 7. dieses Monats zu bestätigen, mit welcher Sie im Namen und Auftrag der Österreichischen Bundesregierung, meiner Regierung den Abschluß eines Abkommens zur Abschaffung der Sichtvermerkspflicht zwischen den Republiken Ecuador und Österreich vorschlagen.

  1. Ziffer 2
    Von der Absicht geleitet, die Annäherung unserer Völker und Regierungen zu fördern, beehre ich mich dem Abschluß des erwähnten Abkommens, entsprechend dem Text der Note Eurer Exzellenz, zuzustimmen, welcher wie folgt lautet:
    Anmerkung, Es folgt der Text der Note.)
  2. Ziffer 3
    Hiermit und entsprechend der im Punkt 2 meiner Note formulierten Absicht werden die erwähnte Note und diese Antwortnote ein Abkommen zur Abschaffung der Sichtvermerkspflicht zwischen den Regierungen Ecuadors und Österreichs bilden, welches, gemäß der Bestimmung im vorletzten Abschnitt Ihrer liebenswürdigen Note, dreißig Tage nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eure Exzellenz neuerlich meiner

ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Julio Prado Vallejo m. p.

Minister für Auswärtige Beziehungen

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Anton Mayr-Harting

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter

Quito

Gesetzesnummer

10005318

Dokumentnummer

NOR12059345

Alte Dokumentnummer

N4196838327L