Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hölles
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 222/1968 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 25/2005Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 25 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Beachte
Gemäß § 8, BGBl. Nr. 197/1967 idF BGBl. Nr. 265/1972, werden Verordnungen über Gefährdungsbereiche der Munitionslager mit Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Einer Verlautbarung im BGBl. bedarf es nicht. Etwaige Änderungen (Aufhebungen) konnten daher nicht berücksichtigt werden.Gemäß Paragraph 8,, Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1967, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1972,, werden Verordnungen über Gefährdungsbereiche der Munitionslager mit Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt bedarf es nicht. Etwaige Änderungen (Aufhebungen) konnten daher nicht berücksichtigt werden.
Text
Anlage 2
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen).Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen).
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2024
Dokumentnummer
NOR12059223
Alte Dokumentnummer
N4196811640Y