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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung

Fassungen (Gesetz)
ab 25.01.1969 — BGBl. Nr. 39/1969 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
25.01.196931.12.2006 BGBl. Nr. 39/1969 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,

Typ

Vertrag – Rumänien

Inkrafttretensdatum

25.01.1969

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

StF: BGBl. Nr. 39/1969

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien haben - im Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu fördern - beschlossen, das vorliegende Abkommen zur gegenseitigen Erleichterung des Reiseverkehrs ihrer Staatsbürger abzuschließen.

Zu diesem Zweck haben die Regierungen der Vertragsstaaten zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2012,).

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014

Gesetzesnummer

10005341

Dokumentnummer

NOR11005425

Alte Dokumentnummer

N4196913600T