Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 92/1969Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1969,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei nach Paraguay einreisen bzw. durch Paraguay durchreisen.
Der Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.
Schlagworte
Diplomatenpaß, Dienstpaß
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Dokumentnummer
NOR12059497
Alte Dokumentnummer
N4196934709L