Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 92/1969Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1969,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 7
Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.
Falls die Regierung von Paraguay diesen Bestimmungen zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die gleichlautende Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Paraguay und der Bundesregierung der Republik Österreich bilden, welches am 60. Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Dokumentnummer
NOR12059503
alte Dokumentnummer
N4196934715L