Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Industrielle Gütererzeugung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1969 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
§ 2. (1) Die Industriestatistik umfaßt alle der Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehörenden Betriebe (mit Ausnahme jener des Fachverbandes der Sägeindustrie und des Fachverbandes der Bauindustrie), die mit der Erzeugung, Reparatur, Montage oder Instandhaltung von Sachgütern befaßt sind oder Dienstleistungen erbringen, sowie all jene Betriebe, die, ohne Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft zu sein, eine Tätigkeit ausüben, die einer der nachstehenden Wirtschaftsklassen zuzuordnen ist:Paragraph 2, (1) Die Industriestatistik umfaßt alle der Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehörenden Betriebe (mit Ausnahme jener des Fachverbandes der Sägeindustrie und des Fachverbandes der Bauindustrie), die mit der Erzeugung, Reparatur, Montage oder Instandhaltung von Sachgütern befaßt sind oder Dienstleistungen erbringen, sowie all jene Betriebe, die, ohne Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft zu sein, eine Tätigkeit ausüben, die einer der nachstehenden Wirtschaftsklassen zuzuordnen ist:
Erdöl- und Erdgasbergbau,
Salzbergbau (einschließlich Sudsalzerzeugung),
Bergbau auf Graphit, Talk, Gips und übrige Mineralien, Torfabbau,
Gewinnung von Steinen und Erden,
Erzeugung von Nahrungs- und Genußmitteln,
Erzeugung von Getränken, Tabakverarbeitung,
Erzeugung von Textilien und Textilwaren (ausgenommen Bekleidung und Bettwaren),
Erzeugung von Bekleidung und Bettwaren,
Erzeugung und Reparatur von Schuhen,
Erzeugung und Verarbeitung von Leder und Lederersatzstoffen,
Bearbeitung von Holz, Holzplattenerzeugung,
Erzeugung von Musikinstrumenten, Sportartikeln und Spielwaren,
Erzeugung und Verarbeitung von Papier und Pappe,
Druckerei und Vervielfältigung,
Erzeugung von Waren aus Gummi und Kunststoffen,
Erzeugung von Chemikalien und chemischen Produkten,
Verarbeitung von Erdöl, Erdgas und Kohle auf Derivate,
Erzeugung von Waren aus Steinen und Erden,
Erzeugung und Bearbeitung von Glas,
Erzeugung von Eisen und Nicht-Eisenmetallen (einschließlich Halbzeug),
Bearbeitung von Metallen, Stahl- und Leichtmetallbau,
Erzeugung von Metallwaren,
Erzeugung von Maschinen (ausgenommen Elektromaschinen),
Erzeugung von elektrotechnischen Einrichtungen,
Erzeugung von Transportmitteln,
Erzeugung von feinmechanischen, medizinischen und optischen Geräten, Uhren und Schmuckwaren.
Schlagworte
Nahrungsmittel
Dokumentnummer
NOR12059406
Alte Dokumentnummer
N4196915014S