Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
16.02.1977 bis 10.01.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 516.02.197710.01.1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik - Industrielle Gütererzeugung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

16.02.1977

Außerkrafttretensdatum

10.01.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Paragraph 5, Bei diesen Erhebungen sind festzustellen:

  1. Litera a
    bei der monatlichen Produktionserhebung (Paragraph 4, Litera a,):
    Name und Standort des Betriebes;
    Unternehmenszugehörigkeit;
    Menge und Wert der Erzeugung von bestimmten, in den Meldevordrucken angeführten Produkten, der Reparatur-, Montage- oder Instandhaltungsarbeiten und der Dienstleistungen;
    Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) von bestimmten, in
    den Meldevordrucken angeführten Brennstoffen und anderen Energieträgern;
  2. Litera b
    bei der monatlichen Beschäftigtenerhebung (Paragraph 4, Litera b,):
    Name und Standort des Betriebes;
    Unternehmenszugehörigkeit;
    Stand der unselbständig Beschäftigten, der Heimarbeiter und der Lehrlinge, getrennt nach In- und Ausländern, Geschlecht und Stellung im Betrieb;
    Löhne (Brutto- und Nettolöhne) und Gehälter (Brutto- und Nettogehälter);
    bezahlte und geleistete Arbeitsstunden der Arbeiter und
    gewerblichen Lehrlinge;
  3. Litera c
    bei der jährlichen Erhebung (Paragraph 4, Litera c,):
    Name und Standort des Betriebes;
    Name, Standort und Rechtsform des zugehörigen Unternehmens;
    gesetzliche Interessenvertretung;
    Stand der Beschäftigten einschließlich der mittätigen Betriebsinhaber, der Heimarbeiter und der Lehrlinge, getrennt nach Geschlecht und Stellung im Betrieb zum Ende des Berichtsjahres;
    Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert nach:
    1. Ziffer eins
      Erlösen aus Waren eigener Erzeugung und Leistungen,
    2. Ziffer 2
      Handelswarenerlösen,
    3. Ziffer 3
      Erlösen aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten,
    4. Ziffer 4
      Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten,
    5. Ziffer 5
      Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen,
    6. Ziffer 6
      Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten Anlagegütern (auch Grundstücke und Gebäude),
    7. Ziffer 7
      sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge, Beteiligungserträge usw.);
    Betriebsaufwand, gegliedert nach:
    1. Ziffer eins
      Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen,
    2. Ziffer 2
      Einsatz von Brenn- und Treibstoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand sowie von elektrischer Energie,
    3. Ziffer 3
      Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
    4. Ziffer 4
      Aufwand für vergebene Reparaturen und betriebsfremde Arbeitskräfte,
    5. Ziffer 5
      Aufwand für vergebene Lohnarbeiten,
    6. Ziffer 6
      Zinsen für Fremdkapital,
    7. Ziffer 7
      Bezug von Handelswaren,
    8. Ziffer 8
      Mieten,
    9. Ziffer 9
      Ausgangsfrachten,
    10. Ziffer 10
      sonstigem Betriebsaufwand;
    Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Brennstoffen, Treibstoffen, Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, Handelswaren, in Herstellung befindlichen Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen aus eigener Produktion;
    Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) an bestimmten, in den Meldevordrucken angeführten Roh- und Hilfsstoffen sowie Halbfabrikaten;
    Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Fahrzeugarten und Nutzlast der Lastkraftwagen und Anhänger;
    Wert und Gliederung der Investitionen;
    Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen
    Abschreibungen;
    Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer
    (Investitionssteuer);
    Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung;
    Lagereinrichtungen für flüssige und gasförmige Brenn- und Treibstoffe.

Schlagworte

Reparaturarbeit, Montagearbeit, Brennstoff, Rohstoff

Gesetzesnummer

10005346

Dokumentnummer

NOR12059409

Alte Dokumentnummer

N4196915017S