Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 101/1971Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, der an der gemeinsamen Grenze beginnt;
im Dienstgebäude die Abfertigungshalle, den Untersuchungs- und Arrestraum, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege im Erdgeschoß;
die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen zwei Räume im westlichen Teil des Dienstgebäudes.
Schlagworte
Untersuchungsraum
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2014
Dokumentnummer
NOR12059645
alte Dokumentnummer
N4197134834L