Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1972Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1972,
Inkrafttretensdatum
18.09.1972
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 330/1972
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 am 18. September 1972 in Kraft.Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, am 18. September 1972 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Wunsch, die Annäherung zwischen den Völkern beider Staaten zu fördern, und im Bestreben, den Reiseverkehr auszubauen und Voraussetzungen zu schaffen, die den Staatsbürgern eines jeden der beiden Staaten das Kennenlernen der Geschichte, der Kultur und der Naturschönheiten des anderen Landes erleichtern, übereingekommen, das vorliegende Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenenAnmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013
Dokumentnummer
NOR11005467
Alte Dokumentnummer
N4197213607T