Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1972Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Text
Artikel 8
Dieses Abkommen tritt zwei Monate nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013
Dokumentnummer
NOR12059806
Alte Dokumentnummer
N4197239398L