Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Auftragsbestände, Auftragseingänge in der Industrie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 301/1972 aufgehoben durch BGBl. Nr. 826/1995Bundesgesetzblatt Nr. 301 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 826 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
01.04.1975
Außerkrafttretensdatum
31.01.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 826/1995
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
§ 2. (1) Die Erhebungen erstrecken sich auf alle der Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehörenden Betriebe mit 50 und mehr unselbständig Beschäftigten mit Ausnahme der Betriebe des Bergbaues und jener der Fachverbände der Erdölindustrie, der Filmindustrie, der Sägeindustrie, der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, der Bauindustrie sowie der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen.Paragraph 2, (1) Die Erhebungen erstrecken sich auf alle der Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehörenden Betriebe mit 50 und mehr unselbständig Beschäftigten mit Ausnahme der Betriebe des Bergbaues und jener der Fachverbände der Erdölindustrie, der Filmindustrie, der Sägeindustrie, der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, der Bauindustrie sowie der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen.
(2)Absatz 2,Meldepflichtig gemäß § 2 Abs. 1 für sämtliche Berichtsmonate eines Kalenderjahres sind jene Industriebetriebe, die in der Monatsmeldung gemäß § 5 lit. a und b der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, BGBl. Nr. 406, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden, für den Berichtsmonat September des Vorjahres 50 und mehr unselbständig Beschäftigte ausgewiesen haben.Meldepflichtig gemäß Paragraph 2, Absatz eins, für sämtliche Berichtsmonate eines Kalenderjahres sind jene Industriebetriebe, die in der Monatsmeldung gemäß Paragraph 5, Litera a und b der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 406, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden, für den Berichtsmonat September des Vorjahres 50 und mehr unselbständig Beschäftigte ausgewiesen haben.
Schlagworte
Nahrungsmittelindustrie, Gasversorgungsunternehmung
Dokumentnummer
NOR12059660
Alte Dokumentnummer
N4197214311P