Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 24.06.1973 — BGBl. Nr. 248/1973 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute24.06.1973 BGBl. Nr. 248/1973 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1973,

Typ

Vertrag – Barbados

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.06.1973BGBl. Nr. 248/1973

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

Österreichische und barbadische Staatsangehörige, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß (gewöhnlichen Reisepaß, Dienstpaß oder Diplomatenpaß) besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen oder durch das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates durchreisen. Jeder Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014

Gesetzesnummer

10005392

Dokumentnummer

NOR12059857

Alte Dokumentnummer

N4197332004L