Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 248/1973Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Die zuständigen Behörden jedes Vertragsstaates sind berechtigt, die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in diesem Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu verweigern.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Dokumentnummer
NOR12059860
Alte Dokumentnummer
N4197332007L