Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 248/1973Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, jedoch mit Ausnahme des Artikels 5, vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf dem diplomatischen Wege bekanntzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Dokumentnummer
NOR12059862
Alte Dokumentnummer
N4197332009L