Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzübergang Reit im Winkl (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1974Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
den Abschnitt der Staatsstraße 2364 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
den Amtsplatz vor sowie die umfriedeten Flächen neben und hinter dem Dienstgebäude;
im Erdgeschoß des Dienstgebäudes den Durchsuchungsraum und den Gemeinschaftsraum, die sanitären Anlagen sowie alle Verbindungswege;
die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
im Erdgeschoß des Dienstgebäudes die beiden in der Südwestecke gelegenen Räume.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016
Dokumentnummer
NOR12059883
alte Dokumentnummer
N4197412831I