Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 489/1975Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt neunzig Tage nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung außer Kraft.
Wenn die Regierung der Republik Kolumbien bereit ist, die obigen Bestimmungen über die Aufhebung von Visagebühren zu akzeptieren, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die Note Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik Kolumbien und der Republik Österreich darstellen soll. Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Tage in Kraft, an dem die beiden Vertragsstaaten einander notifizieren, daß die jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014
Dokumentnummer
NOR12060043
Alte Dokumentnummer
N4197535065L