Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzübergang Leutaschschanz (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 447/1976Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßtDer örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3, des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Landesstraße Nr. 14 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
im Dienstgebäude den Abfertigungsraum, die Arrestzelle, den Kraftfahrzeugüberholungsraum, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar den ersten, dritten, vierten und fünften der von Nordwesten her bis Nordosten an den Abfertigungsraum angrenzenden Räume.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2014
Dokumentnummer
NOR12060058
Alte Dokumentnummer
N4197612778I