Norm Sichtvermerke für Journalisten (Ukraine)× ▾ ‹›Gliederung Sichtvermerke für Journalisten (Ukraine) Fassungen (Gesetz) ab 24.08.1991 — BGBl. Nr. 178/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute24.08.1991 BGBl. Nr. 178/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 24.08.1991 Art. 1