Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 79/1976Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Es kann Personen verliehen werden, die sich um die Befreiung der Republik Österreich von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verdient gemacht haben und die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder besessen haben.
(2)Absatz 2,Das Befreiungs-Ehrenzeichen kann auch posthum verliehen werden, wenn noch ein naher Familienangehöriger, wie Ehegatte, Verwandter in gerader Linie, vorhanden ist, dem diese Auszeichnung übergeben werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2012
Dokumentnummer
NOR12060076
alte Dokumentnummer
N4197617125S