Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 79/1976Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 8.Paragraph 8,
Von der Verleihung ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, es sei denn, daß die Verurteilung getilgt worden ist oder daß die Rechtsfolgen endgültig nachgesehen sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2012
Dokumentnummer
NOR12060082
alte Dokumentnummer
N4197617131S