Rechtstracker.at

Art. 8

Fassungen
ab 20.09.1977 — BGBl. Nr. 435/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 8 heute20.09.1977 BGBl. Nr. 435/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1977,

Typ

Vertrag – Guatemala

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

20.09.1977BGBl. Nr. 435/1977

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

ARTIKEL 8

Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Guatemala einander mitgeteilt haben, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für den Abschluß dieses Abkommens erfüllt sind.

GESCHEHEN zu Guatemala, am 4. Mai 1976 in zweifacher Urschrift in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014

Gesetzesnummer

10005441

Dokumentnummer

NOR12060189

Alte Dokumentnummer

N4197732021L