Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 435/1977Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
ARTIKEL 8
Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Guatemala einander mitgeteilt haben, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für den Abschluß dieses Abkommens erfüllt sind.
GESCHEHEN zu Guatemala, am 4. Mai 1976 in zweifacher Urschrift in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014
Dokumentnummer
NOR12060189
Alte Dokumentnummer
N4197732021L