Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1978Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 26Artikel 26
Text
ABSCHNITT IIIABSCHNITT römisch drei
Sonstige Bestimmungen
Artikel 26
Maßnahmen allgemeiner Art
(1)Absatz eins,Im Laufe der Projektierung, des Baues, des Betriebes und der Erhaltung auftretende Fragen aller Art, einschließlich der Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs und zur Verhinderung von Unfällen und Bränden, sind Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt sind.
(2)Absatz 2,Die Vertragsstaaten werden eine einvernehmliche Lösung suchen, falls die Rechtsstellung der Gesellschaft bzw. der Organisation durch Hoheitsakte wesentlich geändert wird.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR12060305
Alte Dokumentnummer
N4197832207L