Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 380/1980Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Bescheide der Behörden eines Vertragsstaates über die Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers (über die Entziehung des Fahrzeugausweises), die einem die Vollstreckung hemmenden Rechtszug nicht unterliegt, werden vom anderen Vertragsstaat auf Ersuchen auf seinem Staatsgebiet vollstreckt; solche Bescheide sind hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Vertragsstaates gleichgestellt.
(2)Absatz 2,Im Zuge der Vollstreckung zieht der ersuchte Vertragsstaat den Zulassungsschein (Fahrzeugausweis) und die Kennzeichentafeln (Kontrollschilder) ein und übermittelt sie dem ersuchenden Vertragsstaat.
(3)Absatz 3,Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß auf für die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten oder von Überstellungsfahrten (für Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern).
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Dokumentnummer
NOR12060482
Alte Dokumentnummer
N4198032215L