Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 380/1980Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 5
(1)Absatz eins,Bescheide von Verwaltungsbehörden eines Vertragsstaates über die Entziehung der Lenkerberechtigung (des Führerausweises), die einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht unterliegen, werden vom anderen Vertragsstaat auf Ersuchen auf seinem Staatsgebiet vollstreckt; solche Bescheide sind hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Vertragsstaates gleichgestellt.
(2)Absatz 2,Im Zuge der Vollstreckung zieht der ersuchte Vertragsstaat den Führerschein (Führerausweis) ein und übermittelt ihn dem ersuchenden Vertragsstaat.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Dokumentnummer
NOR12060484
Alte Dokumentnummer
N4198032217L