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Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.1980 — BGBl. Nr. 399/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.10.198031.05.2006 BGBl. Nr. 399/1980 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Art. 1 am 31.05.2006 ›

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2006,

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1980

Außerkrafttretensdatum

31.05.2006aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/2006

Unterzeichnungsdatum

27.11.1979

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 399/1980

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Ungarischen Volksrepublik

von dem Wunsche geleitet, die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und Verkehrsbehörden der beiden Vertragsparteien zu erleichtern und enger zu gestalten,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 21, Absatz eins, vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß Artikel 21, Absatz eins, am 1. Oktober 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10005476

Dokumentnummer

NOR11005560

Alte Dokumentnummer

N4198010235W