Rechtstracker.at

Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.1980 — BGBl. Nr. 399/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.10.198031.05.2006 BGBl. Nr. 399/1980 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2006,

Typ

Vertrag – Ungarn

Inkrafttretensdatum

01.10.1980

Außerkrafttretensdatum

31.05.2006aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/2006

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 399/1980

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 21, Absatz eins, vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß Artikel 21, Absatz eins, am 1. Oktober 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Ungarischen Volksrepublik

von dem Wunsche geleitet, die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und Verkehrsbehörden der beiden Vertragsparteien zu erleichtern und enger zu gestalten,

haben folgendes vereinbart:

Gesetzesnummer

10005476

Dokumentnummer

NOR11005560

Alte Dokumentnummer

N4198010235W