Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.04.1980 — BGBl. Nr. 104/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.04.1980 BGBl. Nr. 104/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Wegscheid (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1980,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1980BGBl. Nr. 104/1980

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

AUSWÄRTIGES AMT

510-511.13/3 OST

Verbalnote

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *) folgende Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Wegscheid vorschlagen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 und 2)

Das Auswärtige Amt beehrt sich vorzuschlagen, daß durch den Austausch dieser Verbalnote und der Antwortnote der Österreichischen Botschaft die vorstehende Regelung eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die am 1. April 1980 in Kraft tritt und die auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Österreichische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bonn, den 11. Januar 1980

L. S.

An die Österreichische Botschaft

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Zl. 112.05/48-A/80

Verbalnote

Die Österreichische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang seiner Verbalnote vom 11. Jänner 1980, 510-511.13/3 OST, zu bestätigen, deren Text wie folgt lautet:

Anmerkung, Es folgt der Text der deutschen Eröffnungsnote.)

Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung damit einverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den Austausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und dieser Antwortnote eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die am 1. April 1980 in Kraft tritt und die auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, dem Auswärtigen Amt den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bonn, den 11. Jänner 1980.

L. S.

An das Auswärtige Amt

___________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1957, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 331 und 332/1979

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2014

Gesetzesnummer

10005478

Dokumentnummer

NOR12060432

Alte Dokumentnummer

N4198012829I