die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Bundesautobahn von der gemeinsamen Grenze auf der Brücke über die Leiblach bis zum Amtsplatz,
die Umkehrschleife südöstlich des Amtsplatzes über die Lochauer Straße,
den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz,
die Überholhallen, die Überholplätze, die Rampen und die Mülldepots,
in den beiden Dienstgebäuden in den Erdgeschossen und in den Kellergeschossen die sanitären Anlagen, die Schutzräume, die Gemeinschaftsräume und die Sanitätsräume,
die Abfertigungskioske,
die Waaghäuser samt Waagen,
den Versorgungsgang samt allen Zugängen,
die Verbindungswege in allen Dienstgebäuden,
die PKW-Parkplätze für die Bediensteten einschließlich der Zufahrten vom Amtsplatz;