Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ordentliche Volkszählung 1980/1981 - Pauschalentschädigung GemeindenOrdentliche Volkszählung 1980 aus 1981, - Pauschalentschädigung Gemeinden
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 413/1981Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Text
§ 3.Paragraph 3,
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die den Gemeinden gebührenden Kostenbeiträge auf Grund der ihm vorliegenden Erhebungsunterlagen nach Maßgabe der im Gemeindebereich anläßlich der Ordentlichen Volkszählung 1981 gezählten Haushalte ehestmöglich zu ermitteln und die Überweisung der Entschädigungen zu veranlassen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Dokumentnummer
NOR12060532
Alte Dokumentnummer
N4198115468S