Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Lagerbestand im Groß- und Einzelhandel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 507/1981 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 445/1998Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
§ 2. Die Erhebungen haben sich auf alle Handelsbetriebe, die der Sektion Handel der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehören, einschließlich des Tabakverschleißes, auf Tankstellen und auf öffentliche Apotheken zu beziehen. Paragraph 2, Die Erhebungen haben sich auf alle Handelsbetriebe, die der Sektion Handel der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehören, einschließlich des Tabakverschleißes, auf Tankstellen und auf öffentliche Apotheken zu beziehen.
Dokumentnummer
NOR12060567
Alte Dokumentnummer
N4198118202S