Rechtstracker.at

Art. 9

Fassungen
ab 01.02.1982 — BGBl. Nr. 23/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 9 heute01.02.1982 BGBl. Nr. 23/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 23 aus 1982,

Typ

Vertrag – Bahamas

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

01.02.1982BGBl. Nr. 23/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 9

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner außer Kraft.

    GESCHEHEN zu Washington, am 4. November 1981 in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014

Gesetzesnummer

10005510

Dokumentnummer

NOR12060792

Alte Dokumentnummer

N4198235119L