Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerksgebühren - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 161/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 15/1999Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Republik Österreich wird Sichtvermerke für die ein- oder mehrmalige Ein- oder Wiedereinreise an Staatsbürger der Republik Südafrika abgabenfrei erteilen. Die Abgabenfreiheit gilt auch für Anträge zur Erlangung von Sichtvermerken.
(2)Absatz 2,Die Republik Südafrika wird Sichtvermerke für die ein- oder mehrmalige Einreise an Staatsbürger der Republik Österreich abgabenfrei erteilen. Die Abgabenfreiheit gilt auch für Anträge zur Erlangung von Sichtvermerken.
Dokumentnummer
NOR12060751
Alte Dokumentnummer
N4198232070L