Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 246/1982Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen österreichischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind und Mitglieder der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung Österreichs oder Vertreter Österreichs bei einer internationalen Organisation in Thailand sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Thailand einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten. Die Aufenthaltsdauer wird auf Antrag der österreichischen Botschaft in Bangkok bis zum Ende ihrer Dienstverwendung verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014
Dokumentnummer
NOR12060756
Alte Dokumentnummer
N4198234090L