Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Flugpersonal
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 555/1982Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Text
Wie das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik Polen mit Note vom 18. August 1982 der Österreichischen Botschaft in Warschau mitteilte, sind „in Übereinstimmung mit dem Art. 1 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Polnischen Volksrepublik und der Bundesregierung der Republik Österreich über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht sowie mit dem Wortlaut der Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. D. Kons. III.213-6-81 vom 29. Juni 1982 die Inhaber der Erlaubnisscheine für Flugpersonal zur sichtvermerksfreien Einreise und zum sichtvermerksfreien Aufenthalt bis drei Monate in jedem das Abkommen abschließenden Staat berechtigt“.Wie das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik Polen mit Note vom 18. August 1982 der Österreichischen Botschaft in Warschau mitteilte, sind „in Übereinstimmung mit dem Artikel eins, Absatz eins, des Abkommens zwischen der Regierung der Polnischen Volksrepublik und der Bundesregierung der Republik Österreich über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht sowie mit dem Wortlaut der Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. D. Kons. römisch drei.213-6-81 vom 29. Juni 1982 die Inhaber der Erlaubnisscheine für Flugpersonal zur sichtvermerksfreien Einreise und zum sichtvermerksfreien Aufenthalt bis drei Monate in jedem das Abkommen abschließenden Staat berechtigt“.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013
Dokumentnummer
NOR12060749
Alte Dokumentnummer
N4198231803L