Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
24.11.1982 bis 30.04.2004 — BGBl. Nr. 555/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 124.11.198230.04.2004 BGBl. Nr. 555/1982 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Flugpersonal

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1982,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.11.1982BGBl. Nr. 555/1982

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).

Text

Wie das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik Polen mit Note vom 18. August 1982 der Österreichischen Botschaft in Warschau mitteilte, sind „in Übereinstimmung mit dem Artikel eins, Absatz eins, des Abkommens zwischen der Regierung der Polnischen Volksrepublik und der Bundesregierung der Republik Österreich über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht sowie mit dem Wortlaut der Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. D. Kons. römisch drei.213-6-81 vom 29. Juni 1982 die Inhaber der Erlaubnisscheine für Flugpersonal zur sichtvermerksfreien Einreise und zum sichtvermerksfreien Aufenthalt bis drei Monate in jedem das Abkommen abschließenden Staat berechtigt“.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013

Gesetzesnummer

10005520

Dokumentnummer

NOR12060749

Alte Dokumentnummer

N4198231803L