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Art. 5

Fassungen
ab 01.03.1983 — BGBl. Nr. 155/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.03.1983 BGBl. Nr. 155/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1983,

Typ

Vertrag – Singapur

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.03.1983BGBl. Nr. 155/1983

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

ARTIKEL 5

  1. Ziffer eins
    Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag seiner Unterzeichnung folgt.
  2. Ziffer 2
    Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt am ersten Tag des Monats außer Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten dem Tag folgt, an dem die schriftliche Kündigung, auf diplomatischem Weg, eingelangt ist.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses übereinkommens unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Singapur, am 25. November 1982 in zweifacher Unterschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014

Gesetzesnummer

10005535

Dokumentnummer

NOR12061064

Alte Dokumentnummer

N4198314243L