Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 67/1983Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1983,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 12
Andere Übermittlungswege
(1)Absatz eins,Jedem Vertragsstaat steht es frei, für Ersuchen um Zustellung von Schriftstücken den diplomatischen oder konsularischen Weg zu benutzen.
(2)Absatz 2,Dieses Übereinkommen schließt nicht aus, daß Vertragsstaaten vereinbaren, zum Zweck der Zustellung andere als die in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Übermittlungswege zuzulassen, insbesondere den unmittelbaren Verkehr zwischen ihren Behörden.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2020
Dokumentnummer
NOR12061029
Alte Dokumentnummer
N4198314225L