Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 67/1983Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1983,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 3
Zustellungsersuchen
Jedes Zustellungsersuchen wird an die zentrale Behörde des ersuchten Staates gerichtet. Es ist nach dem Muster zu stellen, das diesem Übereinkommen als Anlage beigefügt ist; das zuzustellende Schriftstück ist ihm beizufügen. Das Ersuchen und das Schriftstück sind in zwei Stücken zu übermitteln; eine Nichtbeachtung dieser Formvorschrift rechtfertigt jedoch nicht die Ablehnung des Ersuchens.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2020
Dokumentnummer
NOR12061011
Alte Dokumentnummer
N4198314216L