Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 67/1983Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1983,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 5
Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens
Ist die zentrale Behörde des ersuchten Staates der Ansicht, daß das Ersuchen nicht diesem Übereinkommen entspricht, so unterrichtet sie unverzüglich die ersuchende Behörde und führt dabei die Einwände gegen das Ersuchen einzeln an.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2020
Dokumentnummer
NOR12061015
Alte Dokumentnummer
N4198314218L